PKV Zusatzversicherungen weiter gefragt
Der Eintritt in die Private Krankenversicherung steht nicht jedem offen. Viele müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, weil sie unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdienen. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt derzeit bei umgerechnet 4 125 Euro im Monat und muss im Durchschnitt der letzten zwölf Monate in jedem dieser Monate verdient worden sein. Oder verständlicher ausgedrückt, das Gesamteinkommen der vorangegangenen zwölf Monate muss im Ergebnis höher sein als 49 500 Euro.
Aber auch viele, die in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssen (manche tun es auch freiwillig, möglicherweise wegen der kostenlosen Mitversicherung nicht sozialversicherungspflichtig tätiger Familienmitgliedern), möchten oftmals wie Privatpatienten behandelt werden.
Die Private Krankenversicherung eröffnet hier mit dem Angebot der Zusatzversicherungen entsprechende Möglichkeiten.
Die Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung.
Die Private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit an, dass man sich mit einem zusätzlichen Vertrag die Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder sogar einem Einbettzimmer sichern kann. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit mit dem Chefarzt der jeweiligen Station einen Vertrag über privatärztliche Behandlung mit gesonderter Abrechnung zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss immer schriftlich erfolgen und genau auflisten auf welche konkreten Behandlungsmaßnahmen sich diese Vereinbarung bezieht. Wichtig dabei ist auch, dass man in dieser schriftlichen Vereinbarung die Höhe des Honorars des Arztes festlegt. Das Honorar des Arztes richtet sich immer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese weist jeder ärztlichen Maßnahme einen bestimmten Wert in Geld zu. Davon darf der Arzt ohne gesonderte Vereinbarung das 1,7fache oder das 2,3fache verrechnen, wenn er die besondere Schwierigkeit im jeweiligen Fall nachweisen kann. Darüber hinaus darf er nur gehen, wenn dies mit dem Patienten schriftlich vereinbart worden war. Der Patient muss dabei aber aufpassen, welche Honorarhöhen von seiner Zusatzversicherung noch bezahlt werden. Denn was über diesen Satz hinausgeht, muss der Patient selbst bezahlen. Üblicherweise enthalten diese Zusatzverträge, dass diese privatärztlichen Honorare bis zum Fünffachen oder Sechsfachen der GOÄ erstatten. Konkret läuft das dann so ab, dass die gesetzliche Krankenkasse ihre Vorleistungen erbringt und aus der Zusatzversicherung der Rest bezahlt wird.
Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Bereich des Zahnersatzes nur noch Kosten bis etwa 50%. Dies macht die Kasse aber nur, wenn die vorgeschriebenen halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt auch nachweislich durchgeführt worden sind. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann im Regelfall eine Kostenübernahme bis zu 90% der Kosten erreicht werden. Aber es muss schon beim Vertragsabschluss geprüft werden, welche Leistungen tatsächlich und in welchem Umfang erstattet werden. Ein zu prüfender Punkt wäre es, zu klären, ob die Kosten für Implantate übernommen werden.
Zusatzversicherung für die ambulante Heilbehandlung
Mit einer solchen Zusatzversicherung wird man auch bei Haus- und Fachärzten als Privatpatient behandelt. Auch Heilpraktiker kann man in Anspruch nehmen. Aber bei dieser Versicherung sind im Regelfall jährliche Höchstbeträge vorgesehen.
Der Eintritt in die Private Krankenversicherung steht nicht jedem offen. Viele müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, weil sie unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdienen. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt derzeit bei umgerechnet 4 125 Euro im Monat und muss im Durchschnitt der letzten zwölf Monate in jedem dieser Monate verdient worden sein. Oder verständlicher ausgedrückt, das Gesamteinkommen der vorangegangenen zwölf Monate muss im Ergebnis höher sein als 49 500 Euro.
Aber auch viele, die in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssen (manche tun es auch freiwillig, möglicherweise wegen der kostenlosen Mitversicherung nicht sozialversicherungspflichtig tätiger Familienmitgliedern), möchten oftmals wie Privatpatienten behandelt werden.
Die Private Krankenversicherung eröffnet hier mit dem Angebot der Zusatzversicherungen entsprechende Möglichkeiten.
Die Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung.
Die Private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit an, dass man sich mit einem zusätzlichen Vertrag die Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder sogar einem Einbettzimmer sichern kann. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit mit dem Chefarzt der jeweiligen Station einen Vertrag über privatärztliche Behandlung mit gesonderter Abrechnung zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss immer schriftlich erfolgen und genau auflisten auf welche konkreten Behandlungsmaßnahmen sich diese Vereinbarung bezieht. Wichtig dabei ist auch, dass man in dieser schriftlichen Vereinbarung die Höhe des Honorars des Arztes festlegt. Das Honorar des Arztes richtet sich immer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese weist jeder ärztlichen Maßnahme einen bestimmten Wert in Geld zu. Davon darf der Arzt ohne gesonderte Vereinbarung das 1,7fache oder das 2,3fache verrechnen, wenn er die besondere Schwierigkeit im jeweiligen Fall nachweisen kann. Darüber hinaus darf er nur gehen, wenn dies mit dem Patienten schriftlich vereinbart worden war. Der Patient muss dabei aber aufpassen, welche Honorarhöhen von seiner Zusatzversicherung noch bezahlt werden. Denn was über diesen Satz hinausgeht, muss der Patient selbst bezahlen. Üblicherweise enthalten diese Zusatzverträge, dass diese privatärztlichen Honorare bis zum Fünffachen oder Sechsfachen der GOÄ erstatten. Konkret läuft das dann so ab, dass die gesetzliche Krankenkasse ihre Vorleistungen erbringt und aus der Zusatzversicherung der Rest bezahlt wird.
Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Bereich des Zahnersatzes nur noch Kosten bis etwa 50%. Dies macht die Kasse aber nur, wenn die vorgeschriebenen halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt auch nachweislich durchgeführt worden sind. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann im Regelfall eine Kostenübernahme bis zu 90% der Kosten erreicht werden. Aber es muss schon beim Vertragsabschluss geprüft werden, welche Leistungen tatsächlich und in welchem Umfang erstattet werden. Ein zu prüfender Punkt wäre es, zu klären, ob die Kosten für Implantate übernommen werden.
Zusatzversicherung für die ambulante Heilbehandlung
Mit einer solchen Zusatzversicherung wird man auch bei Haus- und Fachärzten als Privatpatient behandelt. Auch Heilpraktiker kann man in Anspruch nehmen. Aber bei dieser Versicherung sind im Regelfall jährliche Höchstbeträge vorgesehen.
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