Den PKV Wechsel dürfen alle vornehmen, die dazu die Voraussetzungen erfüllen, das bedeutet, dass sie in der GKV nicht pflichtversichert sind. Hierzu gehören Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten. Einige, Berufsstände, wie zum Beispiel Publizisten, Künstler, Landwirte und Gärtner, sind in der GKV versicherungspflichtig. Auf Antrag können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und den Wechsel von GKV in PKV vornehmen.
Arbeiter und Angestellte müssen vor einem Wechsel Private Krankenversicherung mit ihrem Bruttoverdienst mindestens ein Jahr stabil über der Versicherungspflichtgrenze liegen. 2011 beträgt sie 49500 € brutto. Dabei ist es egal, ob sie bei ihrer bisherigen GKV einen Wahltarif abgeschlossen haben, oder nicht.
Wer die Arbeitsstelle wechselt und nachweislich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sofort wechseln. Jeder, der einen Wechsel in eine PKV plant, kann davon ausgehen, dass bei jeder PKV das mögliche Leistungsspektrum wesentlich umfangreicher als in den GKV ist. Alle GKV müssen sich an einen einheitlich beschlossenen Leistungskatalog halten, der in der Regel nur Grundversorgung mit teilweisen Zuzahlungen beinhaltet. Alle Leistungen, die dieser Katalog nicht enthält (Brille; hochwertiger Zahnersatz, bestimmte moderne Untersuchungen) werden nicht erstattet und sind, wenn sie gewünscht werden, selbst zu zahlen. Bei den Zuzahlungen der GKV ist die Tendenz steigend. Der Versicherungsbeitrag richtet sich in allen GKV bis zu einer Verdienstobergrenze (2011 beträgt sie monatlich 3.712,50 € brutto) nach dem Bruttogehalt. Allerdings können geringverdienende Familienangehörige und Kinder ohne Einkommen über den Hauptverdiener beitragsfrei mit versichert werden. In der PKV ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Er orientiert sich an anderen Kriterien. Der Versicherungsnehmer kann hier selbst festlegen, welche Leistungen er versichern möchte. Von einer Basisabsicherung (ähnlich der GKV) bis zu Sonderbehandlungen, alternativen Behandlungsmethoden, Einbettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung kann alles in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.
Die Kriterien für die Höhe des Beitrages sind die gewünschten Versicherungsleistungen, das Eintrittsalter, ev. bestehende Dauererkrankungen und -leiden und den Versicherungsbedingungen und Tarifen der PKV.
Bei gleichen Leistungen und sonstigen Ausgangsbedingungen kann es hier zwischen den Versicherern große Beitragsunterschiede geben, so dass ein Vergleich und ev. auch eine Fachberatung vor dem Vertragsabschluss zwingend notwendig ist. Auch die getätigten Altersrückstellungen spielen für Privatpatienten eine wichtige Rolle. Damit sollen die höheren Beiträge im Alter etwas abgefedert werden. Die Altersrückstellungen werden durch einen 10 Prozentigen Beitragszuschlag für alle unter 60 Jahren gebildet. Theoretisch ist der Wechsel PKV bei Beachtung der Kündigungsfristen immer bis 55 Jahre möglich, doch in der Praxis kaum sinnvoll, weil schon durch das höhere Eintrittsalter beim Wechsel der Beitrag noch höher wird. Der einmal gewählte PKV bleibt oft lebenslang. Für Familien ist auch wichtig, dass sie die angebotenen Familientarife genau prüfen. Schon beim Vertragsabschluss sollte geklärt werden, was passiert, wenn in einigen Jahren die Kinder aus der Familienversicherung herausfallen. Wenn es dann zum PKV Tarifwechsel ohne dem Bonus der Familienversicherung kommt, kann das eine Beitragsfalle werden.
Ein eventueller Wechsel private in gesetzliche Krankenversicherung ist nur noch bis 55 Jahre in Ausnahmefällen möglich (z.B. Harz IV). Das bedeutet, dass bei finanziellen Problemen ein PKV Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer beantragt werden muss. Es erfolgt dann ein Wechsel in den Basistarif der PKV, der ähnliche Leistungen, wie die GKV enthält. Unterschiede gibt es auch bei der Abrechnung der Arzt-, oder Gesundheitsleistungen. Bei den Kassenpatienten erfolgt die Abrechnung der Leistungen über die Kasse und der Versicherer hat damit nichts zu tun. Privatpatienten rechnen ihre Leistungen direkt mit der Einrichtung, oder dem Arzt ab und bekommen dann je nach gewähltem Tarif das Geld ganz, oder teilweise von ihrer PKV zurück.
Bei jedem Versicherungswechsel sollten die Kündigungsfristen genau geachtet werden, andernfalls besteht für einen bestimmten Zeitraum doppelter, oder kein Versicherungsschutz. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende. Erhöht die bestehende Krankenversicherung die Beiträge, ist ein sofortiger Wechsel möglich. Für bestimmte Leistungen sind Wartezeiten erforderlich, bevor die Versicherung zahlt. Auch damit sollte sich jeder vorher vertraut machen. In jedem Fall sollte der alte Versicherer erst dann gekündigt werden, wenn die neue Versicherung den Wechsel bestätigt hat.
Wer die Arbeitsstelle wechselt und nachweislich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sofort wechseln. Jeder, der einen Wechsel in eine PKV plant, kann davon ausgehen, dass bei jeder PKV das mögliche Leistungsspektrum wesentlich umfangreicher als in den GKV ist. Alle GKV müssen sich an einen einheitlich beschlossenen Leistungskatalog halten, der in der Regel nur Grundversorgung mit teilweisen Zuzahlungen beinhaltet. Alle Leistungen, die dieser Katalog nicht enthält (Brille; hochwertiger Zahnersatz, bestimmte moderne Untersuchungen) werden nicht erstattet und sind, wenn sie gewünscht werden, selbst zu zahlen. Bei den Zuzahlungen der GKV ist die Tendenz steigend. Der Versicherungsbeitrag richtet sich in allen GKV bis zu einer Verdienstobergrenze (2011 beträgt sie monatlich 3.712,50 € brutto) nach dem Bruttogehalt. Allerdings können geringverdienende Familienangehörige und Kinder ohne Einkommen über den Hauptverdiener beitragsfrei mit versichert werden. In der PKV ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Er orientiert sich an anderen Kriterien. Der Versicherungsnehmer kann hier selbst festlegen, welche Leistungen er versichern möchte. Von einer Basisabsicherung (ähnlich der GKV) bis zu Sonderbehandlungen, alternativen Behandlungsmethoden, Einbettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung kann alles in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.
Die Kriterien für die Höhe des Beitrages sind die gewünschten Versicherungsleistungen, das Eintrittsalter, ev. bestehende Dauererkrankungen und -leiden und den Versicherungsbedingungen und Tarifen der PKV.
Bei gleichen Leistungen und sonstigen Ausgangsbedingungen kann es hier zwischen den Versicherern große Beitragsunterschiede geben, so dass ein Vergleich und ev. auch eine Fachberatung vor dem Vertragsabschluss zwingend notwendig ist. Auch die getätigten Altersrückstellungen spielen für Privatpatienten eine wichtige Rolle. Damit sollen die höheren Beiträge im Alter etwas abgefedert werden. Die Altersrückstellungen werden durch einen 10 Prozentigen Beitragszuschlag für alle unter 60 Jahren gebildet. Theoretisch ist der Wechsel PKV bei Beachtung der Kündigungsfristen immer bis 55 Jahre möglich, doch in der Praxis kaum sinnvoll, weil schon durch das höhere Eintrittsalter beim Wechsel der Beitrag noch höher wird. Der einmal gewählte PKV bleibt oft lebenslang. Für Familien ist auch wichtig, dass sie die angebotenen Familientarife genau prüfen. Schon beim Vertragsabschluss sollte geklärt werden, was passiert, wenn in einigen Jahren die Kinder aus der Familienversicherung herausfallen. Wenn es dann zum PKV Tarifwechsel ohne dem Bonus der Familienversicherung kommt, kann das eine Beitragsfalle werden.
Ein eventueller Wechsel private in gesetzliche Krankenversicherung ist nur noch bis 55 Jahre in Ausnahmefällen möglich (z.B. Harz IV). Das bedeutet, dass bei finanziellen Problemen ein PKV Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer beantragt werden muss. Es erfolgt dann ein Wechsel in den Basistarif der PKV, der ähnliche Leistungen, wie die GKV enthält. Unterschiede gibt es auch bei der Abrechnung der Arzt-, oder Gesundheitsleistungen. Bei den Kassenpatienten erfolgt die Abrechnung der Leistungen über die Kasse und der Versicherer hat damit nichts zu tun. Privatpatienten rechnen ihre Leistungen direkt mit der Einrichtung, oder dem Arzt ab und bekommen dann je nach gewähltem Tarif das Geld ganz, oder teilweise von ihrer PKV zurück.
Bei jedem Versicherungswechsel sollten die Kündigungsfristen genau geachtet werden, andernfalls besteht für einen bestimmten Zeitraum doppelter, oder kein Versicherungsschutz. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende. Erhöht die bestehende Krankenversicherung die Beiträge, ist ein sofortiger Wechsel möglich. Für bestimmte Leistungen sind Wartezeiten erforderlich, bevor die Versicherung zahlt. Auch damit sollte sich jeder vorher vertraut machen. In jedem Fall sollte der alte Versicherer erst dann gekündigt werden, wenn die neue Versicherung den Wechsel bestätigt hat.
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