Vorraussetzung für den Erhalt einer private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist den Berufsgruppen: Selbständige, Freiberufler, Angestellte, Arbeitnehmer, Beamte und Beamtenanwärter, Ärtzte, Studenten sowie Familien mit Kindern vorbehalten. Hierbei ist erwähnenswert dass Angestellte und Arbeitnehmer gutverdienend sein müssen, das heisst sie müssen ein Mindestbruttoeinkommen im Jahr vorweisen können.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die private Krankenversicherung freiwillig und Einkommensunabhängig, wobei Künstler und Jornalisten bei der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur gesetzlichen sowie zur privaten Krankenversicherung beantragen können. Künstler, Publizisten, Landwirte und freiberufliche haben eine gesetzliche Versicherungspflicht von der sie aber befreit werden können. Beamte, Beamtenanwärter, Ärtzte und Studenten können eine private Krankenversicherung abschliessen, wobei sich dies oftmals durch die individuell konzipierten Tarife und die niedrigeren Beiträge trotz hochwertiger medizinischer Versorgung lohnt.
Für Familien mit Kindern lohnt sich eine solche private Krankenversicherung oftmals nicht da die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert sind. Aber es ist möglich eine private Krankenversicherung für die eigenen Kinder zum speziellen Familientarif abzuschliessen. Angestellte und Arbeitnehmer können sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 49.500,- Euro privat versichern lassen und haben sonst nicht die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien. Sie müssen ein Jahr lang die Versicherungsplfichtgrenze überschritten haben. Dabei werden Sonderzahlungen in Form von regelmässigen Leistungsbonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, zusätzliches Gehalt sowie vermögenswirksame Leistungen mit eingerechnet. Für Berufsanfänger gibt es eine Ausnahmeregelung, wenn sie einen Vertrag vorweisen können der festlegt dass das Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze vorraussichtlich überschreiten wird.
Bis Ende 2010 galt die Gesundheitsreform, welche 2007 verabschiedet wurde. Die Versicherungspflichtgrenze lag hier bei 49.950 Bruttoeinkommen im Jahr und es wurden die drei vorrangegangenen Kalenderjahre mit eingerechnet. Es musste gegeben sein dass das Bruttoeinkommen des Folgejahres die Versicherungspflichtgrenze vorrausichtlich überschreitet. Die Gesundheitsreform 2011 senkte die Versicherungspflichtgrenze und die Wartezeit und erleichterte dadurch den Arbeitnehmern und Angestellten den Einstieg in die private Krankenversicherung.
Des weiteren ist zu erwähnen dass von vielen privaten Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, bei der Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand erfragt werden, da bei Frauen die Lebenserwartung durchschnittlich höher ist und mit dem Alter das Krankheitsrisiko steigt. Ist ein Risiko vorhanden kann die private Krankenversicherung mit Zuschlägen oder sogar Ablehnung reagieren. Ist man bei einer privaten Krankenkasse abgelehnt worden so ist das Risiko hoch dass man auch bei anderen Krankenkassen wenig Chancen hat. Private Krankenkassen sind aber mittlerweile verpflichtet einen Basistarif anzubieten der vom Gesundheitszustand unabhängig vergeben werden kann.
Die private Krankenversicherung ist den Berufsgruppen: Selbständige, Freiberufler, Angestellte, Arbeitnehmer, Beamte und Beamtenanwärter, Ärtzte, Studenten sowie Familien mit Kindern vorbehalten. Hierbei ist erwähnenswert dass Angestellte und Arbeitnehmer gutverdienend sein müssen, das heisst sie müssen ein Mindestbruttoeinkommen im Jahr vorweisen können.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die private Krankenversicherung freiwillig und Einkommensunabhängig, wobei Künstler und Jornalisten bei der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur gesetzlichen sowie zur privaten Krankenversicherung beantragen können. Künstler, Publizisten, Landwirte und freiberufliche haben eine gesetzliche Versicherungspflicht von der sie aber befreit werden können. Beamte, Beamtenanwärter, Ärtzte und Studenten können eine private Krankenversicherung abschliessen, wobei sich dies oftmals durch die individuell konzipierten Tarife und die niedrigeren Beiträge trotz hochwertiger medizinischer Versorgung lohnt.
Für Familien mit Kindern lohnt sich eine solche private Krankenversicherung oftmals nicht da die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert sind. Aber es ist möglich eine private Krankenversicherung für die eigenen Kinder zum speziellen Familientarif abzuschliessen. Angestellte und Arbeitnehmer können sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 49.500,- Euro privat versichern lassen und haben sonst nicht die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien. Sie müssen ein Jahr lang die Versicherungsplfichtgrenze überschritten haben. Dabei werden Sonderzahlungen in Form von regelmässigen Leistungsbonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, zusätzliches Gehalt sowie vermögenswirksame Leistungen mit eingerechnet. Für Berufsanfänger gibt es eine Ausnahmeregelung, wenn sie einen Vertrag vorweisen können der festlegt dass das Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze vorraussichtlich überschreiten wird.
Bis Ende 2010 galt die Gesundheitsreform, welche 2007 verabschiedet wurde. Die Versicherungspflichtgrenze lag hier bei 49.950 Bruttoeinkommen im Jahr und es wurden die drei vorrangegangenen Kalenderjahre mit eingerechnet. Es musste gegeben sein dass das Bruttoeinkommen des Folgejahres die Versicherungspflichtgrenze vorrausichtlich überschreitet. Die Gesundheitsreform 2011 senkte die Versicherungspflichtgrenze und die Wartezeit und erleichterte dadurch den Arbeitnehmern und Angestellten den Einstieg in die private Krankenversicherung.
Des weiteren ist zu erwähnen dass von vielen privaten Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, bei der Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand erfragt werden, da bei Frauen die Lebenserwartung durchschnittlich höher ist und mit dem Alter das Krankheitsrisiko steigt. Ist ein Risiko vorhanden kann die private Krankenversicherung mit Zuschlägen oder sogar Ablehnung reagieren. Ist man bei einer privaten Krankenkasse abgelehnt worden so ist das Risiko hoch dass man auch bei anderen Krankenkassen wenig Chancen hat. Private Krankenkassen sind aber mittlerweile verpflichtet einen Basistarif anzubieten der vom Gesundheitszustand unabhängig vergeben werden kann.
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