Zwar waren auch in der Vergangenheit die meisten Einwohner in Deutschland krankenversichert, allerdings längst nicht alle. Daher wurde vom Gesetzgeber die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Diese Pflicht besteht darin, dass sich jeder in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenkasse versichern muss. Ob es sich um die gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt, hängt davon ab, wie derjenige, der momentan keine Krankenversicherung hat, vorher (Stand vor Verlust der Krankenversicherung) versichert war. War derjenige also in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann wird er auch jetzt wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Allerdings umfasst die derzeitige Versicherungspflicht auch diejenigen, die bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren. Demnach werden Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie nicht der privaten Krankenversicherung zugerechnet werden können. Privat versichert werden hauptsächlich hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Berufssoldaten und weitere. Der Versicherungspflicht muss im Übrigen jeder nachkommen, und zwar nicht erst im Krankheitsfall. Wenn Sie also erst, wenn Sie krank sind, der neuen Versicherungspflicht nachkommen möchten, müssen Sie die nicht bezahlten Beiträge nachzahlen. Die neue Versicherungspflicht besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. April 2007. In der privaten Krankenversicherung besteht diese Pflicht seit dem 1. Januar 2009. Zugleich mit der Krankenversicherung sind Sie damit auch pflegeversichert.
  • Möglichkeiten des Versicherungsschutz in der GKV oder PKV
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