Jeder Versicherte hat unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse. Diesem Umstand trägt die private Krankenversicherung (PKV) Rechnung und bietet Tarife in verschiedenen Formen und Varianten an. Jeder Tarif beinhaltet den Leistungsumfang mit seinen entsprechenden Bedingungen und Beiträgen.

Die Tarife der privaten Krankenversicherung:
Zu den wichtigsten PKV Tarifen zählen der Kompakt-, der Modul- und der Basistarif, die alle durch eine Vielzahl von Zusatzversicherungen ergänzt werden können. Die genannten Tarife unterscheiden sich dabei vor allem in den persönlichen, individuellen Auswahlmöglichkeiten und ihrem generellen Leistungsumfang.

Der Kompakt-Tarif:
Die Kompakt-Tarife sind besonders für preisbewusste Kunden und PKV-Einsteiger geeignet. Sie sind kostengünstig und preiswert. Abzüge sind jedoch bei den Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf den Leistungsumfang zu machen. So sind vom Versicherungsschutz sämtliche Vorgänge in den Bereichen der ambulanten und stationären Behandlung erfasst. Zahnärztliche Behandlungen sind ebenfalls beinhaltet. Diese Leistungsbereiche sind festgelegt und können deshalb nicht oder nur sehr eingeschränkt den eigenen, individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Wahlfreiheit hat der Versicherte demgegenüber bei der Entscheidung, die Selbstbeteiligung zusätzlich zu dem ambulanten Bereich auch auf den zahnärztlichen oder stationären Bereich zu erstrecken und bei der Frage, ob er ergänzende Zusatzversicherungen abschließen möchte.

Der Modul-Tarif:
Größere Wahlfreiheiten stehen dem Versicherten beim Abschluss eines Modul-Tarifs zu. Hier kann über Art und Größe des Leistungsumfangs überwiegend frei entschieden werden. Es stehen verschiedene Module für ambulante Leistungen sowie Krankenhaus- und Zahnarztbehandlungen zur Verfügung, die frei miteinander kombiniert den gewünschten, individuellen Versicherungsschutz ergeben. Die Spanne der Kombinationsmöglichkeiten reicht dabei, je nach Bedarf, vom reinen Basis- bis zum umfassenden Versicherungsschutz. Die Konditionen der Eigenbeteiligung sind ebenfalls frei wählbar.

Der Basistarif:
Der Basistarif wird von der PKV seit dem 1. Januar 2009 angeboten. Er löste zu großen Teilen den früher bestehenden Standardtarif ab, der als günstige Möglichkeit für die private Krankenversicherung galt. Der gesetzlich vorgeschriebene Basistarif unterscheidet sich stark von den sonstigen Tarifen des PKV. Zum einen besteht der eigentlich für die PKV typische höhere Versicherungsschutz beim Basistarif nicht. Zum anderen richten sich die zu zahlenden Beiträge nach dem entsprechenden Höchstsatz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso verhält es sich beim Leistungsumfang des Basistarifes, der vom Versicherten nicht frei gewählt werden kann, sondern sich ebenfalls nach den Leistungen der GKV richtet. Der Basistarif ist brancheneinheitlich und muss verpflichtend von jeder PKV angeboten werden. Jeder freiwillig gesetzlich Versicherte kann zu diesem preiswerten Tarif der PKV wechseln, solange er sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien darf und eine sechsmonatige Wechselfrist einhält.

Der Standardtarif:
Der Standardtarif wurde zwar weitestgehend von dem Basistarif abgelöst, wird aber weiterhin für bestimmte Personengruppen angeboten. Rentnern und erkrankten oder pensionierten Beamten, die häufig die steigenden Beiträge der PKV nicht mehr zahlen können und für die ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich ist, soll so die Möglichkeit geboten werden, den Schutz der PKV weiter nutzen zu können. Auch beim Standardtarif richtet sich der Umfang der Leistungen und der zu zahlende Beitrag nach den Leistungen und Höchstsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu beachten ist, dass bei der Umstellung eines höherwertigen Tarif in den Standardtarif die bisherigen Alterungsrückstellungen aus der vergangenen Versicherungszeit übernommen werden, so dass der zu zahlende Beitrag bei der PKV sogar günstiger ausfallen kann, als der entsprechende Höchstbeitrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Tarifwechsel in der PKV
Stellt man nach einiger Zeit fest, dass der ausgewählte PKV Tarif nicht mehr zu einem passt oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz mehr bietet, kann der Tarif grundsätzlich jederzeit gewechselt werden. Einschränkungen gelten dabei lediglich beim Wechsel in den Standardtarif, der nur für bestimmte Personengruppen zugänglich ist. Die bereits bestehenden Altersrückstellungen können dabei teilweise, meistens sogar vollständig mit in den neuen Tarif übernommen werden.

Zusatzversicherungen
Zu all den genannten Tarifen können ergänzende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Gängige Zusatzversicherungen sind beispielsweise eine Absicherung für das Krankenhaus-Tagegeld, das insbesondere für Selbstständige empfehlenswert ist und die Pflege-Zusatzversicherung, die in ihren Leistungen der Pflege-Zusatzversicherung der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Darüber hinaus existieren Entlastungs-Tarife zur Beitragsenkung im Rentenalter. Bei diesen werden die Tarife von Versicherten über 65 Jahren um einen festen Betrag oder Prozentsatz gesenkt.