Private Krankenversicherung – Prüfung des Gesundheitszustandes

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen. Sie hängen vom Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und dem jeweiligen versicherten Tarif ab. Der Gesundheitszustand ist somit ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme in die PKV. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei Antragstellung vorzunehmen. Jede private Krankenversicherungsgesellschaft wird den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers überprüfen. Da Vorerkrankungen in der Regel zu einer höheren Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen führen, werden diese in Form eines Risikozuschlags berücksichtigt. Das heißt, auch wer unter Vorerkrankungen und vorhandenen gesundheitlichen Problemen leidet, kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern.

Die Kalkulation der Tarife in der PKV für Frauen und Männer gestaltet sich unterschiedlich. Allerdings ist auch hier für die Berechnung des Beitrags der Zeitpunkt der Aufnahme in die private Krankenversicherung ausschlaggebend. Das heißt: Eine spätere Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands führt nicht zu einer Erhöhung der Beiträge. Soll im Laufe der Zeit der Versicherungsschutz in der PKV ausgeweitet werden, dann wird eine erneute Gesundheitsprüfung für eben diesen erweiterten Teil stattfinden. Die Fragen zum Gesundheitszustand können sich von einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft zur anderen unterscheiden.

Etwaige Fragen, die bei einer Gesundheitsprüfung gestellt werden können, sind diese:

- Wie groß sind Sie?
- Wie ist Ihr Gewicht?`
- Tragen Sie eine Brille bzw. Kontaktlinsen? (Sehhilfen)
- Nehmen Sie regelmäßig Medikamente?
- Bestehen chronische Gesundheitsstörungen?
- Befinden/Befanden Sie sich gegenwärtig/in den letzten drei bis fünf Jahren in einer ambulanten Untersuchung oder Behandlung durch Ärzte oder Heilpraktiker?
- Besteht eine Erwerbsminderung?
- Besteht eine Dienst- oder Berufsunfähigkeit?
- Besteht eine HIV-Infektion?
- Finden oder fanden stationäre Behandlungen und/oder Untersuchungen statt?
- Befinden oder befanden Sie sich in einer zahnärztlichen und/oder kieferorthopädischen Behandlung?

Alle Fragen, die bei der Prüfung des Gesundheitszustandes gestellt werden, sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Werden die Angaben nicht wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet, dann handelt es sich um eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Infolge dessen kann der Versicherer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In der Regel wird die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Antragsaufnahme durchgeführt. Eine gesonderte Gesundheitsprüfung durch einen Arzt ist bei der Aufnahme in die PKV normalerweise nicht notwendig.

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