Auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung, erfüllen Freiberufler (z.B. Ärzte und Rechtsanwälte) zumindest einmal die Grundvoraussetzung für eine Aufnahme. Sie können sich also entscheiden zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Weil die GKV sich aber am Einkommen des Versicherungsnehmers orientiert, fällt die Entscheidung oft auf eine private Krankenversicherung für Freiberufler. Hier gilt: Je früher man diese abschließt, desto vorteilhafter ist sie später. Denn im Gegensatz zur GKV bemisst die PKV für Freiberufler ihre monatlichen Versicherungsprämien nicht am Einkommen, sondern am Alter, am Geschlecht und am Gesundheitszustand der versicherten Person. Das bedeutet aber auch, dass man als Versicherungsnehmer mehr bezahlt, je älter man ist. Somit erscheint eine PKV für Freiberufler direkt nach Abschluss sehr vorteilhaft gegenüber einer GKV, aber das kann sich in einem späteren Alter auch schlagartig ändern. Deshalb gilt, dass man die private Krankenversicherung für Freiberufler möglichst früh abschließt, um so die Chance zu haben, für später Rücklagen zu bilden.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass man in der Regel in Vorleistung für die medizinische Versorgung treten muss. Bei der GKV wird die komplette Abrechnung zwischen der Krankenkasse und dem Arzt vollzogen; bei der PKV für Freiberufler und andere Berufsgruppen hingegen, muss der Versicherte zunächst die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen. Erst in einem späteren Schritt reicht er die bezahlte Rechnung bei seiner Versicherung ein und erhält der Betrag rückerstattet. Die private Krankenversicherung für Freiberufler wird anhand des Gesundheitszustandes abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Versicherte zunächst eine Gesundheitsbogen ausfüllen muss und dort beispielsweise angeben muss, ob er raucht und wie ungesund oder gesund er sonst lebt. Leidet man unter einer chronischen Krankheit und hat Übergewicht, muss man damit rechnen, immer mehr zu bezahlen als jemand, der jünger ist und gesund lebt. Selbstverständlich wird aber nicht auf einmal der monatliche Beitrag angehoben, wenn man plötzlich krank wird.
Bei der Wahl der Selbstbeteiligung sollte man allerdings vorsichtig sein und diese nicht allzu hoch ansetzen. Das lohnt sich zwar dann, wenn man nicht oft zum Arzt geht und generell ein eher gesunder Mensch ist, aber diese Situation kann sich auch sehr bald ändern. Höchstbeträge von bis zu 5000 Euro sind als Selbstbeteiligung zugelassen, sollten aber nur in Ausnahmefällen auch in Anspruch genommen werden.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass man in der Regel in Vorleistung für die medizinische Versorgung treten muss. Bei der GKV wird die komplette Abrechnung zwischen der Krankenkasse und dem Arzt vollzogen; bei der PKV für Freiberufler und andere Berufsgruppen hingegen, muss der Versicherte zunächst die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen. Erst in einem späteren Schritt reicht er die bezahlte Rechnung bei seiner Versicherung ein und erhält der Betrag rückerstattet. Die private Krankenversicherung für Freiberufler wird anhand des Gesundheitszustandes abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Versicherte zunächst eine Gesundheitsbogen ausfüllen muss und dort beispielsweise angeben muss, ob er raucht und wie ungesund oder gesund er sonst lebt. Leidet man unter einer chronischen Krankheit und hat Übergewicht, muss man damit rechnen, immer mehr zu bezahlen als jemand, der jünger ist und gesund lebt. Selbstverständlich wird aber nicht auf einmal der monatliche Beitrag angehoben, wenn man plötzlich krank wird.
Bei der Wahl der Selbstbeteiligung sollte man allerdings vorsichtig sein und diese nicht allzu hoch ansetzen. Das lohnt sich zwar dann, wenn man nicht oft zum Arzt geht und generell ein eher gesunder Mensch ist, aber diese Situation kann sich auch sehr bald ändern. Höchstbeträge von bis zu 5000 Euro sind als Selbstbeteiligung zugelassen, sollten aber nur in Ausnahmefällen auch in Anspruch genommen werden.
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