Seit über 60 Jahren wurde 2011 zum ersten Mal die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gesenkt. Sie beträgt nun jährlich 44.550 Euro. Ab diesem Bruttojahresgehalt ist es für Angestellte möglich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens wird nicht nur das Gehalt berücksichtigt, sondern zum Beispiel auch ein gezahltes Urlaubsgeld. 2011 fiel zusätzlich das 3-Jahres-Moratorium weg. So können gut verdienende Angestellte ab dem Jahr in die private Krankenversicherung wechseln, ab dem sie das erste Mal die Beitragsbemessungsgrenze erreicht haben. Früher musste nachgewiesen werden, dass diese Grenze in den vergangenen letzten drei Jahren überschritten worden ist.

Eine PKV für Angestellte ist ein sehr lohnenswerter Wechsel. Die privaten Krankenversicherungen bieten ein umfangreicheres und besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als es die gesetzlichen Krankenkassen könnten. Die Prämie zur PKV für Angestellte berechnet sich zudem individueller. Hier liegt kein allgemeiner Beitragssatz vor, sondern wird durch die Berücksichtigung des Alters, des Berufes, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes des zu Versichernden errechnet und festgelegt.

Die private Krankenversicherung für Angestellte bietet des Weiteren die Möglichkeit, gesonderte Vereinbarungen zu treffen und so einen individuelleren Schutz zu ermöglichen. Am besten erkennbar wird dies bei der Kostenerstattung zu alternativen Heilmethoden, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Auch beim Zahnersatz kann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent vereinbart werden. Ein weiterer Vorteil ist die Entbindung von der Hausarztpflicht. So kann ein Angestellter ohne den Umweg über den Hausarzt gleich einen Spezialisten beziehungsweise Facharzt seiner Wahl ohne einen sogenannten Überweisungsschein aufsuchen. Die Wartezeit für einen Termin ist meist für Privatpatienten wesentlich kürzer, zusätzlich sind sie von der Zahlung der Praxisgebühr befreit.

Besonders vorteilhaft ist die PKV für Angestellte, die aus beruflichen Gründen häufig im Ausland unterwegs sind. Die private Krankenversicherung für Angestellt impliziert zumeist auch einen Auslandskrankenversicherungsschutz, den gesetzlich Krankenversicherte sonst in einem separaten Versicherungsvertrag mit einem Anbieter als Zusatzversicherung vereinbaren müssten.

Nach einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung für Angestellte ist der Arbeitgeber auch weiterhin zur monatlichen Zuzahlung verpflichtet. Dieser richtet sich nach der Höchstgrenze, die ein Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft seines Arbeitnehmers zu zahlen verpflichtet wäre. Der Zuschuss liegt momentan bei 271,01 Euro. Hinzu kommen monatlich 36,30 Euro zur Pflegeversicherung.

In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich der Anbieter und der Konditionen für eine private Krankenversicherung für Angestellte, denn auch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis kann durch Vergleiche optimiert werden. Besonders Angestellte mit Familie sollten sich mit Bedacht informieren, da Kinder und Lebenspartner nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, sondern für jede versicherte Person eine gesonderte Prämie gezahlt werden muss.