Beitragserhebung bei privaten Krankenversicherungen
Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht. Von dieser kann nur befreit werden, wer entweder selbständig oder freiberuflich tätig ist oder dessen Einkommen das der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 44500 Euro jährlich überschreitet.
Private Krankenversicherung Beiträge Die Art und Weise der Beitragserhebung zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheidet sich erheblich. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird ausschließlich die Höhe des Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Berechnungsgrundlage aufgrund des Einkommens wird Solidarprinzip genannt. Bei den privaten Krankenversicherungen spielen erheblich mehr Faktoren eine Rolle für die Berechnung der monatlich an die Versicherung abzuführenden Beiträge. Die Berechnungsgrundlage wird Risikoprinzip genannt und berücksichtigt neben allen relevanten Vorerkrankungen und dem Alter des Versicherten noch das Geschlecht, den Beruf sowie das monatliche Einkommen. Berechnet wird der Beitrag nach dem zu versichernden Risiko, demnach haben Personen mit erheblichen Vorerkrankungen einen höheren Beitrag zu zahlen als gesunde Versicherte. Für die weitere Berechnung ist nach Feststellung aller Riskofaktoren die Wahl des Tarifes beitragsrelevant. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif. Im Basistarif bestehen keine Wahlmöglichkeiten im Bezug auf die Vertragsgestaltung und die monatlich zu leistenden Beiträge.
Der Basistarif Seit 01.01.2009 sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet eine Krankenversicheung zum Basistarif anzubieten. Vom Basistarif darf kein Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden, auch wenn erhebliche Vorerkrankungen vorliegen. Die Leistungen des Basistarifes richten sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und dürfen nicht von diesem abweichen. Darüber hinaus darf der monatlich zu zahlende Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen von derzeit 575,44 Euro nicht überschreiten.
Die Tarifwahl / PKV Beiträge Die Tarifwahl ist maßgeblich entscheidend bei der Beitragsberechnung für die PKV. Es herrschen für Versicherte in der PKV erhebliche Freiheiten in der Vertragsgestaltung. So können zum einen die Beiträge sehr niedrig gehalten werden, sobald eine Selbstbeteiligung seitens des Versicherten vereinbart wurde oder die Beiträge können hoch ausfallen, wenn ein Höchstmaß an Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung, Heilpraktikerbehandlung oder Krankentagegeld gewünscht wird. In der Regel bieten die großen privaten Krankenversicherungen in Deutschland mindestens zwei Tarife an. Zur besseren Veranschaulichung folgen nun zwei Berechnungsbeispiele, anhand derer die Freiheit in der Vertrags-, und Beitragsgestaltung deutlich werden.
Eine 31 Jahre alte Selbständige vereinbart einen Classic-Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 3000 Euro jährlich. Ihr monatlicher Beitrag liegt bei einem großen Versicherungsunternehmen bei rund 170 Euro im Monat. Schließt sie den Classic-Vetrag ohne Selbstbeteilgung ab, so liegt ihr monatlicher Beitrag bei 409 Euro. Wünscht die Versicherte statt eines Classic-Vetrages einen First-Class-Vertrag mit Sonderleistungen, so liegt Ihr Beitrag ohne Selbstbeteiligung bei 620 Euro, mit einer Selbstbeteiligung von 4500 Euro jährlich aber nur noch bei 112 Euro monatlich. Dabei ist zu beachten, dass selbst wenn die Versicherte Ihren gesamten Rahmen der Selbstbeteilung ausschöpfen würde, sie gegenüber dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, von zur Zeit 575,44 Euro, immer noch Geld gespart hätte.
Anders gestaltet sich die Berechnung bei einem 50 Jahre alten Freiberufler. Vereinbart dieser einen Classic-Vertrag bei selbigem Versichrungsunternehmen mit einer Selbstbeteiligung von 4500 Euro, so beträgt sein monatlich zu leistender Beitrag 151,24 Euro. Der selbe Leistungsumfang ohne Selbstbeteiligung kostet den Versicherten 527,79 Euro, wünscht der Versicherte ein First Class Paket, so hat er bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 4500 Euro wiederum 151,24 Euro zu zahlen, wünscht der Versicherte das First Class Paket hingegen ohne Selbstbeteiligung, so steigt sein monatlicher PKV Beitrag auf 878,14.
Private Krankenversicherung Beitragsvergleich Welche private Krankenversicherung in Deutschland nun letztendlich die günstigste ist, lässt sich pauschal leider nicht beantworten, denn die Beitragssätze variieren hier ebenso stark, wie die Vetragsgestaltung an sich. Für die oben genannte 31 Jahre alte Selbständige würde sich zum Beispiel ein Vertrag bei der Axa als günstigste Variante anbieten, während sich für einen 50 Jahre alten Freiberufler eher die Wahl eines Tarifes bei der ARAG anbieten würde. Hier bietet sich das individuelle Vergleichen der Preise zum Beispiel über einen Online-Rechner an. Hier können individuelle Angaben gemacht werden und Preise so sinnvoll verglichen werden. Durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zeichnen sich in der Regel die Continentale, die Hanse-Merkur, die Hallesche, die Axa sowie die Nürnberger-Versicherung aus. Die genannten Versicherungen rangierten bei jedem durchgeführten Preisvergleich im Bereich der Top-Ten.
PKV Beitragsentwicklung Sollten die privaten Krankenversicherungen trotz bereits erfolgter Klageeinreichung auch in Zukunft verpflichtet bleiben, den Basistarif anzubieten, so wird es voraussichtlich in naher Zukunft auch zu Beitragserhöhungen für alle in anderen Tarifen Privatversicherten kommen. Die Anwendung des Solidaritätsprinzips auf die privaten Krankenkassen ist mit einer erheblichen Belastung für die privaten Versicherungsunternehmen verbunden, da eben hier nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse die Gemeinschaft aller Versicherten mit Ihren Beiträgen die notwendige Versorgung älterer und gesundheitlich erheblich vorbelasteter Versicherter auffangen soll, sondern mit den selbst geleisteten Beiträgen grundsätzlich die eigene Versorgung sicher gestellt werden soll.
Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht. Von dieser kann nur befreit werden, wer entweder selbständig oder freiberuflich tätig ist oder dessen Einkommen das der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 44500 Euro jährlich überschreitet.
Private Krankenversicherung Beiträge Die Art und Weise der Beitragserhebung zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheidet sich erheblich. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird ausschließlich die Höhe des Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Berechnungsgrundlage aufgrund des Einkommens wird Solidarprinzip genannt. Bei den privaten Krankenversicherungen spielen erheblich mehr Faktoren eine Rolle für die Berechnung der monatlich an die Versicherung abzuführenden Beiträge. Die Berechnungsgrundlage wird Risikoprinzip genannt und berücksichtigt neben allen relevanten Vorerkrankungen und dem Alter des Versicherten noch das Geschlecht, den Beruf sowie das monatliche Einkommen. Berechnet wird der Beitrag nach dem zu versichernden Risiko, demnach haben Personen mit erheblichen Vorerkrankungen einen höheren Beitrag zu zahlen als gesunde Versicherte. Für die weitere Berechnung ist nach Feststellung aller Riskofaktoren die Wahl des Tarifes beitragsrelevant. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif. Im Basistarif bestehen keine Wahlmöglichkeiten im Bezug auf die Vertragsgestaltung und die monatlich zu leistenden Beiträge.
Der Basistarif Seit 01.01.2009 sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet eine Krankenversicheung zum Basistarif anzubieten. Vom Basistarif darf kein Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden, auch wenn erhebliche Vorerkrankungen vorliegen. Die Leistungen des Basistarifes richten sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und dürfen nicht von diesem abweichen. Darüber hinaus darf der monatlich zu zahlende Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen von derzeit 575,44 Euro nicht überschreiten.
Die Tarifwahl / PKV Beiträge Die Tarifwahl ist maßgeblich entscheidend bei der Beitragsberechnung für die PKV. Es herrschen für Versicherte in der PKV erhebliche Freiheiten in der Vertragsgestaltung. So können zum einen die Beiträge sehr niedrig gehalten werden, sobald eine Selbstbeteiligung seitens des Versicherten vereinbart wurde oder die Beiträge können hoch ausfallen, wenn ein Höchstmaß an Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung, Heilpraktikerbehandlung oder Krankentagegeld gewünscht wird. In der Regel bieten die großen privaten Krankenversicherungen in Deutschland mindestens zwei Tarife an. Zur besseren Veranschaulichung folgen nun zwei Berechnungsbeispiele, anhand derer die Freiheit in der Vertrags-, und Beitragsgestaltung deutlich werden.
Eine 31 Jahre alte Selbständige vereinbart einen Classic-Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 3000 Euro jährlich. Ihr monatlicher Beitrag liegt bei einem großen Versicherungsunternehmen bei rund 170 Euro im Monat. Schließt sie den Classic-Vetrag ohne Selbstbeteilgung ab, so liegt ihr monatlicher Beitrag bei 409 Euro. Wünscht die Versicherte statt eines Classic-Vetrages einen First-Class-Vertrag mit Sonderleistungen, so liegt Ihr Beitrag ohne Selbstbeteiligung bei 620 Euro, mit einer Selbstbeteiligung von 4500 Euro jährlich aber nur noch bei 112 Euro monatlich. Dabei ist zu beachten, dass selbst wenn die Versicherte Ihren gesamten Rahmen der Selbstbeteilung ausschöpfen würde, sie gegenüber dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, von zur Zeit 575,44 Euro, immer noch Geld gespart hätte.
Anders gestaltet sich die Berechnung bei einem 50 Jahre alten Freiberufler. Vereinbart dieser einen Classic-Vertrag bei selbigem Versichrungsunternehmen mit einer Selbstbeteiligung von 4500 Euro, so beträgt sein monatlich zu leistender Beitrag 151,24 Euro. Der selbe Leistungsumfang ohne Selbstbeteiligung kostet den Versicherten 527,79 Euro, wünscht der Versicherte ein First Class Paket, so hat er bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 4500 Euro wiederum 151,24 Euro zu zahlen, wünscht der Versicherte das First Class Paket hingegen ohne Selbstbeteiligung, so steigt sein monatlicher PKV Beitrag auf 878,14.
Private Krankenversicherung Beitragsvergleich Welche private Krankenversicherung in Deutschland nun letztendlich die günstigste ist, lässt sich pauschal leider nicht beantworten, denn die Beitragssätze variieren hier ebenso stark, wie die Vetragsgestaltung an sich. Für die oben genannte 31 Jahre alte Selbständige würde sich zum Beispiel ein Vertrag bei der Axa als günstigste Variante anbieten, während sich für einen 50 Jahre alten Freiberufler eher die Wahl eines Tarifes bei der ARAG anbieten würde. Hier bietet sich das individuelle Vergleichen der Preise zum Beispiel über einen Online-Rechner an. Hier können individuelle Angaben gemacht werden und Preise so sinnvoll verglichen werden. Durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zeichnen sich in der Regel die Continentale, die Hanse-Merkur, die Hallesche, die Axa sowie die Nürnberger-Versicherung aus. Die genannten Versicherungen rangierten bei jedem durchgeführten Preisvergleich im Bereich der Top-Ten.
PKV Beitragsentwicklung Sollten die privaten Krankenversicherungen trotz bereits erfolgter Klageeinreichung auch in Zukunft verpflichtet bleiben, den Basistarif anzubieten, so wird es voraussichtlich in naher Zukunft auch zu Beitragserhöhungen für alle in anderen Tarifen Privatversicherten kommen. Die Anwendung des Solidaritätsprinzips auf die privaten Krankenkassen ist mit einer erheblichen Belastung für die privaten Versicherungsunternehmen verbunden, da eben hier nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse die Gemeinschaft aller Versicherten mit Ihren Beiträgen die notwendige Versorgung älterer und gesundheitlich erheblich vorbelasteter Versicherter auffangen soll, sondern mit den selbst geleisteten Beiträgen grundsätzlich die eigene Versorgung sicher gestellt werden soll.
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