Krankenversicherung bei Rückreise nach Deutschland
Wer auswandert, macht sich in der Regel wenig Gedanken ums Wiederkommen. Die Vorfreude auf das Neue überwiegt und in einigen Fällen ist die rosarote Brille mit im Gepäck. Die Krankenversicherung ist eines der Dinge, an die oft gar nicht gedacht wird. Daher kann es ganz schnell zu Problemen kommen, wenn man nicht krankenversichert ist. Rückwanderer, die den Aufenthalt im Ausland aus finanziellen Gründen abbrechen müssen, werden schnell wieder in die Realität zurückgeholt.Immer mehr Auswanderer kommen nach Deutschland zurück, weil sie im Ausland entweder ihren Job verloren haben oder sich den Aufenthalt in einem anderen Land schlichtweg nicht mehr leisten können. Bei den meisten Rückkehrern nach Deutschland sieht es allerdings so aus, dass sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben, da dieser Anspruch bereits längst erloschen ist. In diesen Fällen droht schnell Hartz IV.
Rückwanderer nach Deutschland können sich sofort wieder gesetzlich oder auch privat krankenversichern, sobald sie wieder in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Allerdings ist dazu das Formular E 104 notwendig. Falls Sie sich derzeit also noch im europäischen Ausland aufhalten und bereits Ihre Rückreise nach Deutschland planen, sollten Sie sich schnellstens darüber informieren, wo Sie das Formular E 104 in Ihrem derzeitigen Land erhalten.
Sind Sie dann nach Deutschland zurückgekehrt und möchten nun in die private Krankenversicherung eintreten, möchte in der Regel jede private Krankenversicherung das Formular E 104 von Ihnen zur Einsichtnahme. In diesem Formular wird bestätigt, dass Sie auch im europäischen Ausland in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Planen Sie also demnächst als Rückwanderer nach Deutschland zu kommen, denken Sie unbedingt an das ausgefüllte Formular E 104.
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