Öffnung der PKV für Beamtenanfänger
Seit dem 1. Januar 1987 bietet die private Krankenversicherung für Beamtenanfänger und deren Angehörige einen leichteren Zugang zu einer privaten Krankenversicherung an. Diese Regelung richtet sich vor allem an Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen. Normalerweise wird in diesen Fällen eine private Krankenversicherung ausgeschlossen oder es werden Risikozuschläge erhoben. Durch die Öffnung der PKV für Beamtenanfänger können nun auch Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen. Das Angebot der PKV gilt allerdings nur dann, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden. Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen, die die Öffnung der PKV nutzen möchten, müssen den Antrag in den ersten sechs Monaten seit erstmaliger Begründung des Dienstverhältnisses stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Beamtenanfänger sowie deren Familienangehörige zu folgenden Bedingungen aufgenommen werden:
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PKV Wissen


