Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare
Was ist besser für Beamtenanwärter und Referendare – gesetzliche oder private Krankenversicherung? Eine private Krankenversicherung bietet für Beamtenanwärter und Referendare Ausbildungstarife zu günstigen monatlichen Beiträgen. Meist ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht die günstigste Möglichkeit für Beamtenanwärter und Referendare, da hier die Einstufung als freiwilliges Mitglied erfolgt und damit der Krankenkassenbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Einkommens berechnet wird, ohne das jedoch der Dienstherr einen Zuschuss gewährt.Die freie Wahl steht jedem Beamtenanwärter und Referendar zu. Er kann sowohl in die gesetzliche Krankenversicherung als auch in die private Krankenversicherung, um sich im Krankheitsfall abzusichern. Allerdings sollte sich jeder Beamtenanwärter und Referendar überlegen, welche Möglichkeit die günstigste für ihn ist. Zum einen spielt hier der finanzielle Aspekt eine Rolle, zum anderen geht es um die Leistungsunterschiede bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV.
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV im Überblick
Beamtenanwärter und Referendare müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung den Vollbeitrag leisten. Hier beteiligt sich der Arbeitgeber bzw. Dienstherr nicht an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung sieht das etwas anders aus. Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare haben die Beamten grundsätzlich einen Beihilfeanspruch. Das heißt, nach Anrechnung der Beihilfe müssen lediglich bei der PKV für Beamte die Restkosten gedeckt werden. Die Höhe des Beihilfeanspruches wird in den Beihilfeverordnungen des Bundes bzw. der Länder festgelegt. Es gibt derzeit keine bundesweit einheitliche Beihilferegelung. Allerdings kann festgehalten werden, dass die Beihilfe in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Aufwendungen erstattet. Das heißt im Umkehrschluss: Zwischen 20 und 50 Prozent müssen über die private Krankenversicherung abgesichert werden.
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