Archive for März, 2010

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

Was ist besser für Beamtenanwärter und Referendare – gesetzliche oder private Krankenversicherung? Eine private Krankenversicherung bietet für Beamtenanwärter und Referendare Ausbildungstarife zu günstigen monatlichen Beiträgen. Meist ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht die günstigste Möglichkeit für Beamtenanwärter und Referendare, da hier die Einstufung als freiwilliges Mitglied erfolgt und damit der Krankenkassenbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Einkommens berechnet wird, ohne das jedoch der Dienstherr einen Zuschuss gewährt.

Die freie Wahl steht jedem Beamtenanwärter und Referendar zu. Er kann sowohl in die gesetzliche Krankenversicherung als auch in die private Krankenversicherung, um sich im Krankheitsfall abzusichern. Allerdings sollte sich jeder Beamtenanwärter und Referendar überlegen, welche Möglichkeit die günstigste für ihn ist. Zum einen spielt hier der finanzielle Aspekt eine Rolle, zum anderen geht es um die Leistungsunterschiede bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV.

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV im Überblick
Beamtenanwärter und Referendare müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung den Vollbeitrag leisten. Hier beteiligt sich der Arbeitgeber bzw. Dienstherr nicht an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung sieht das etwas anders aus. Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare haben die Beamten grundsätzlich einen Beihilfeanspruch. Das heißt, nach Anrechnung der Beihilfe müssen lediglich bei der PKV für Beamte die Restkosten gedeckt werden. Die Höhe des Beihilfeanspruches wird in den Beihilfeverordnungen des Bundes bzw. der Länder festgelegt. Es gibt derzeit keine bundesweit einheitliche Beihilferegelung. Allerdings kann festgehalten werden, dass die Beihilfe in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Aufwendungen erstattet. Das heißt im Umkehrschluss: Zwischen 20 und 50 Prozent müssen über die private Krankenversicherung abgesichert werden.

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PKV Private Krankenversicherung

Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie Wissenswertes zum Thema private Krankenversicherung (PKV).

Allgemeine Informationen zur PKV

Eine private Krankenversicherung dient wie die gesetzliche Krankenversicherung zur finanziellen Absicherung der Kosten, die im Krankheitsfall auftreten können. Das kann sowohl den ambulanten Bereich als auch den stationären Bereich betreffen. Zahnbehandlungen gehören ebenfalls dazu. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Mitgliedsbeitrag in der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen des Versicherten. Bei der PKV hängt der Beitrag von den Leistungen ab, die individuell ausgewählt werden können. Der Beitrag setzt sich einerseits zusammen nach den versicherten Leistungen und andererseits in Abhängigkeit zum Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten.

Wenn Sie also Wert darauf legen, Ihre Versicherungsleistungen individuell nach Ihren Wünschen zu gestalten und gleichzeitig von einem besonderen Service profitieren möchten, ist die private Krankenversicherung sicherlich eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wählen Sie bei der PKV zum Beispiel zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer, entscheiden Sie sich für Chefarztbehandlung und suchen Sie sich den für Sie passenden Tarif bei der Zahnbehandlung aus. Ebenfalls im Angebot der PKV: Kostenerstattung bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen. Des Weiteren profitieren Sie bei der privaten Krankenversicherung – je nach Tarif – von Erstattungen für Brillen und Kontaktlinsen. Zudem können Sie sich für alternative Behandlungsmethoden entscheiden.

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